Hallo,
wer hat aktuell Erfahrung zu diesem Thema?
Wir haben unsere Behandlungskosten von Spanien (ohne Angabe der EZ) durch unseren Steuerberater bei der Steuer eingereicht als außergewöhnliche Belastungen. Nun fragt das Finanzamt nach und möchte wissen
1. warum die Behandlung nicht im Inland (D) stattfand.
2. die Behandlung muss im Einklang mt der Berufsordnung der Ärzte der zuständigen Landesärztekammer sein. Dies muss nachgewiesen werden....usw.usw.
Wer kann uns weiterhelfen. Habe schon Kontakt mit Spanien aufgenommen, aber auch dort ist man etwas ratlos....
Liebe Grüße
Bille