Behandlung steuerlich geltend machen

  • Hallo,
    wer hat aktuell Erfahrung zu diesem Thema?


    Wir haben unsere Behandlungskosten von Spanien (ohne Angabe der EZ) durch unseren Steuerberater bei der Steuer eingereicht als außergewöhnliche Belastungen. Nun fragt das Finanzamt nach und möchte wissen
    1. warum die Behandlung nicht im Inland (D) stattfand.
    2. die Behandlung muss im Einklang mt der Berufsordnung der Ärzte der zuständigen Landesärztekammer sein. Dies muss nachgewiesen werden....usw.usw.


    Wer kann uns weiterhelfen. Habe schon Kontakt mit Spanien aufgenommen, aber auch dort ist man etwas ratlos....


    Liebe Grüße
    Bille

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Hallo Bille


    Ersteinmal bist Du nicht dazu verpflichtet dem Finanzamt Auskuft über Deine Erkrankungen etc. zu geben. Was Du machen kannst, ist die Behandlung mit dem Alter zu begründen, oder eben mit den Kostengründen. In D. werden nur eine gewisse Anzahl an Versuchen übernommen, daher gehen viele ins Ausland.
    Zu Frage 2 ist sicherlich gemeint, dass Du nachweisen sollst, ob es eine eingetragene Klinik und keine Hinterhofbehandlug war. Da würde ich beim Finanzamt direkt mal nachfragen was sie genau haben wollen und evtl. auch mal mit einem Anwalt Rücksprache halten. Unsere Kosten sind zum großen Teil vom FA übernommen worden. Ist doch klar, dass die erstmal NEIN sagen, weil der Steuerpott doch immer leer ist. Was sagt Dein Steuerberater dazu?


    Liebe Grüße
    Rabenmutti

    Mai 09 1. ICSI
    Juli 09 2. ICSI
    August 09 HI - negativ
    November 09 HICSI - negativ
    April 10 1.EZS IBI neg.
    Juni 10 KET 2 Blastos- FA
    22.07. EG PP+
    01.09. Transfer - negativ
    30.11. EMS RF - FA

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Liebe Bille,
    diese Forderung/Auflagen soll das FinAmt dir genau erklären.
    Ich kann dir empfehlen, mal persönlich anzurufen. Solange mein Steuerberater mit drin herumgemurkst hat, kam nichts dabei heraus. Erst mein persönlicher Kontakt mit der Bearbeiterin, sozusagen von Frau zu Frau, brachte Licht ins Dunkel. Wir haben alles anerkannt bekommen. Ich gab ihr etwas Einblick in die Umstände und "Qualen" gegeben, die eine KiWu-Behandlung für die Betroffenen mit sich bringt. Sie hat sich abschließend fast entschuldigt für ihre Auflagen.
    Aria

    2 IVF
    4 EZS (+2xKryo)
    2 FG
    1 bioch. schwanger
    Unsere Kinder sind geboren! Was für ein Segen!

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Hallo,
    ganz so einfach ist es nicht.
    Frage 1. lässt sich noch einfach beantworten: Da wir eine freie Arztwahl haben, dürfen wir uns auch für eine Behandlung im Ausland entscheiden. Dazu gehören alle Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand etc..
    Mit Frage zwei ist es schon schwieriger: Die Behandlung muss im Einklang mit der Berufssordnung der "deutschen" Ärzte stehen und EZS gehört nicht dazu. EZS ist in Deutschland verboten. Die EZS muss also vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Vermutlich wird auch kein Arzt diese Bescheinigung ausstellen.
    Lt. meines Steuerberaters gibt es aber wohl eine neue Entscheidung, dass man keinen Nachweis mehr vorlegen muss bzgl. der Berufsordnung. Wenn er aus dem Urlaub zurück ist werde ich ihn nochmal danach befragen.


    Bzgl. der außergewöhnlichen Belastungen könnt ihr darüber hinaus auch alle Praxisgebühren, Rezeptgebühren, frei verkäufliche Medikamente, Behandlungen beim Heilpraktiker oder Homöopathen, Fahrtkosten zu den Ärzten etc. von der Steuer absetzen.


    Gruß
    Elisa

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Hallo,


    auf der Rechnung steht ja nichts von EZS. Ich werde dem FA noch einen Brief beilegen, dass wir drei Behandlungen in D hatten und die Krankenkasse nichts mehr zahlt. Ich gebe an im Ausland eine ICSI-Behandlung gemacht zu haben. Mir ist aber neu, dass auch Übernachtungen abgesetzt werden können? Ich habe mit dem Steuerberater noch nicht gesprochen, da er jetzt im Urlaub ist. Meine Sachen habe ich soweit zusammen und werde die Steuererklärung jetzt in Angriff nehmen. Bin schon gespannt wie unser FA reagiert. :o+


    LG grador

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Hallo,


    vielen Dank für das schnelle Feedback.


    Im Detail haben wir mit unserem Steuerberater nicht darüber gesprochen, wir möchten das nicht und ich glaube auch nicht, dass er sich in diesem Thema so sehr gut auskennt. Natürlich könnte er sich auch schlau machen...


    Nun werde ich mich gut vorbereiten und ein Telefonat mit dem Finanzamt führen, wahrscheinlich die beste Lösung.


    Übrigends wurde noch vom Finanzamt gefragt, ob es um eine "homologe oder heterologe Insemination" handelt. Diese Frage finde ich doch schon unverschämt.


    Viele Grüße
    Bille

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    ...Elisa...


    ja, bitte gebe dann nochmal Bescheid, was Dein Steuerberater hinsichtlich der Berufsordnung meint, wenn Du ihn gesprochen hast.


    Lieben Dank und Gruß
    Bille

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    [quote author=Bille link=topic=7440.msg114731#msg114731 date=1311156990]


    Übrigends wurde noch vom Finanzamt gefragt, ob es um eine "homologe oder heterologe Insemination" handelt. Diese Frage finde ich doch schon unverschämt.


    Viele Grüße
    Bille
    [/quote]


    Haargenau das wurden wir auch gefragt. Könntest du mir mal via PN schreiben, wo euer FA ist ? :lol:
    In welcher Klinik seid ihr gewesen ? Bei uns hat die Klinik noch einmal die Rechnung etwas verändert. Sie wurde dadurch nicht viel anders, aber das FA hat es so akzeptiert. genaueres per PN !

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Natürlich darf auf der Rechnung nichts von EZS stehen.
    Mein KiWu-Prof aus DL musste bestätigen, dass mein Mann und ich in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft leben und er den Eindruck gewonnen hat, dass mein Mann die Vaterschaft für das durch IVF-gezeugte Kind nach dessen Geburt anerkennen wird. Auch völliger Blödsinn, ich kann mir auch irgendeinen Mann mitnehmen zum Arzt, ihn als meinen Lebenspartner vorstellen und anschließend um ein solches Schriftstück bitten. Es lohnte sich nicht, sich aufzuregen
    Leg dir ein paar kernige, aber höfliche Sätze zurecht, zieh die Bearbeiterin (emotional) mit ins Boot. Sie sitzt am längeren Hebel, daher muss man sich, auch wenn der Kragen kurz vor dem platzen steht, zurückhalten.


    Danke Elisa für den Homöopathen-Tip. Das hatte ich nicht mit eingereicht.


    LG Aria

    2 IVF
    4 EZS (+2xKryo)
    2 FG
    1 bioch. schwanger
    Unsere Kinder sind geboren! Was für ein Segen!

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Natürlich darf EZSP nicht drauf stehen, ich denke das weiß jeder. Bei uns stand auch ICSI Befruchtung o.ä.. müsste nachsehen.


    schwierig ist eben des Passus mit der homologen oder heterologen Befruchtung, alles andere ist easy.
    Eine nicht in D stattgefundene Behandlung lässt sich einfacher begründen.

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Hallo nochmal


    Wir sind ehrlich zum Steuerberater gewesen, auch wenn es uns reichlich Überwindung gekostet hat und dieser hat uns dann gleich von einem anderen Paar erzählt, welches in der selben Situation steckte...natürlich ohne Namen zu nennen. Er hat sich mit dem Thema befasst und sich gut darüber informiert. Mittlerweile ist auch Spendersamen absetzbar, soweit ich weiß.


    Liebe Grüße
    Rabenmutti


    Nochmal als Zusatz: auch bei uns stand ICSI drauf und die Kosten für Flug und Hotel wurden akzeptiert. Man muß sich aber im Klaren sein, dass die Kosten für ein Nobelhotel nicht übernommen werden :D

    Mai 09 1. ICSI
    Juli 09 2. ICSI
    August 09 HI - negativ
    November 09 HICSI - negativ
    April 10 1.EZS IBI neg.
    Juni 10 KET 2 Blastos- FA
    22.07. EG PP+
    01.09. Transfer - negativ
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  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Hallo,
    also bei mir stand auch IVF auf der Rechnung. Das hat meinem Finanzamt nicht gereicht. Ich musste für 2009 noch eine Bescheinigung bzgl. der Berufordnung einreichen. Das wird wohl von den Ämtern unterschiedlich gehandhabt. Eine IVF im Ausland kann ja auch evtl nicht nach der deutschen Berufsordnung durchgeführt worden sein - z.B. beim Thema Blastozysten.
    Gruß
    Elisa

  • Re: Behandlung steuerlich geltend machen


    Hallo,


    ich bin dann mal bei mir gespannt. Gennet hat auf der Rechnung nur Behandlung stehen ohne ICSI oder so. :(


    LG grador